Aktuelles

Februar 2024

Dr. Furter heisst jetzt neu Dr. Ferretti durch die Annahme des Familienamens seiner Mutter – sonst bleibt Alles beim Alten.

Januar 2024

Wir freuen uns sehr, dass Kinderärztin Frau Anna Umpfenbach-Eggli ab März 2024 unser Team an zwei Tagen pro Woche bereichert und wünschen ihr auf diesem Weg einen guten Start!

Dezember 2023

Neue Impfempfehlungen ab 2024
Die betreffenden Familien sollten von uns per E-mail informiert worden sein:
Ihr Kind hat seinen 5. Geburtstag noch nicht gefeiert oder ist zwischen 11 und 19 Jahre alt?
Ab dem 01.01.2024 werden die Impfempfehlungen für die Schweiz angepasst. Neu werden die Kosten für die Impfungen zum Schutz vor invasiven Meningokokken-Erkrankungen (https://www.infovac.ch/fr/?option=com_gd&view=listing&fid=2012&task=ofile) von der Grundversicherung der Krankenkassen für diese Altersgruppen übernommen.
Falls noch nicht durchgeführt, wird die Nachholimpfung gegen Meningokokken der Gruppen ACWY (MenQuadfiTM oder MenveoTM; ab dem Alter von 12 Monaten) und gegen Meningokokken der Gruppe B (BexseroTM; ab dem Alter von 2 Monaten) empfohlen.
Invasive Meningokokken-Erkrankungen verlaufen vor allem als Meningitis (Hirnhautentzündung) und als Sepsis (Blutvergiftung). Sie sind selten, aber schwerwiegend. Wir empfehlen, Kinder gegen diese Erkrankungen zu impfen.

Falls Sie die Impfung durchführen lassen wollen oder Fragen dazu haben, bitten wir Sie, sich telefonisch bei uns zu melden.

September 2023

Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung werden wir Sie kontaktieren bezüglich deren Zustimmung und in Zukunft E-Mails auf ungeschützte Mailadressen nur noch HIN-geschützt verschicken (Sie müssen sich dort mit einer Mobilnummer registrieren, um einen Zugangscode zu erhalten).

August 2023

Wir freuen uns sehr, dass Kinderarzt Dr. med. Remo Minder ab September 2023 unser Team an zwei Tagen pro Woche bereichert und wünschen ihm auf diesem Weg einen guten Start!

Oktober 2022

Da wir gesetzlich verpflichtet sind, Ihnen eine Kopie jeder Rechnung zuzustellen, erlauben wir uns, wann immer möglich Ihnen diese per E-Mail zukommen zu lassen.

Februar 2020

Gemäss der Verwaltung muss neu auf den Besucherparkplätzen im und vor dem Gebäude die blaue Parkkarte gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden. Sollte keine Parkkarte sichtbar sein oder die Besuchszeit von maximal 2 Stunden überschritten werden, können Sie gebüsst werden.