Bei der 6- und ev. bei der 10- und 14-Jahres-Vorsorgeuntersuchung wird im Normalfall das Gehör getestet.
Gehörprüfungen werden auch bei Verdacht auf eine Sprachentwicklungsverzögerung oder eine Schwerhörigkeit durchgeführt, z.B. wenn das Kind laut spricht, nicht zuzuhören kann oder nicht zu verstehen scheint.
Im Zweifelsfalle und bei jüngeren Kindern werden wir sie gerne an eine entsprechend spezialisierte Stelle weiterweisen.